Personalcontrolling

SFN-Zuschläge

Kiosa Glossar Personalcontrolling Von Sven Schneider · Aktualisiert am 20. Juli 2026

SFN-Zuschläge — Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge — sind Aufschläge auf den Grundlohn für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit. Personalkosten-relevant sind sie in jedem Gastronomiebetrieb, weil Gaststätten laut §10 ArbZG vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot ausgenommen sind — Servicezeiten an Wochenenden und Feiertagen sind also normal.

Was §3b EStG wirklich regelt

§3b EStG regelt nicht die Pflicht zur Zahlung von SFN-Zuschlägen — sondern nur, bis zu welcher Höhe sie steuerfrei bleiben.

Ob überhaupt gezahlt wird, entscheidet der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. §3b EStG setzt nur die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung — zahlt ein Betrieb mehr als die genannten Sätze, ist der übersteigende Teil normal lohnsteuerpflichtig.

Die steuerfreien Sätze im Überblick

AnlassZeitfensterSteuerfrei bis
Nachtarbeit20–6 Uhr25 %
Nachtarbeit, wenn vor 0 Uhr begonnen0–4 Uhr40 %
SonntagsarbeitSo 0–24 Uhr (+ Mo 0–4 Uhr bei Beginn am Sonntag)50 %
Feiertage + 31.12. ab 14 UhrFeiertag 0–24 Uhr (+ Folgetag 0–4 Uhr)125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Maiwie Gesetz150 %

Quelle: §3b EStG, direkt am Gesetzestext verifiziert.

Steuerfrei ist nicht gleich sozialversicherungsfrei

Der Punkt, der in den meisten Erklärungen fehlt: Steuerfreiheit gilt bis 50 €/Stunde Grundlohn (§3b EStG). Die Sozialversicherungsfreiheit ist aber auf 25 €/Stunde gedeckelt (§1 SvEV). Bei Schichtleitungen, Souschefs oder erfahrenen Köchen mit einem Grundlohn über 25 €/Stunde ist derselbe Zuschlag also gleichzeitig lohnsteuerfrei und anteilig sozialversicherungspflichtig — zwei unterschiedliche Grenzen für dieselbe Zahlung, die in der Praxis regelmäßig durcheinandergebracht werden.

Häufige Fehler

  • Steuerfreibetrag (50 €/Std.) und SV-Freibetrag (25 €/Std.) gleichsetzen
  • Die 0–4-Uhr-Regel bei Nachtarbeit übersehen, die vor Mitternacht beginnt
  • Annehmen, §3b EStG begründe eine Zahlungspflicht — die kommt aus Tarif- oder Arbeitsvertrag
  • Sonntagsschichten, die über Mitternacht hinaus in den Montag laufen, falsch abgrenzen

Hinweis: Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Praktiker-Einordnung mit Quellenangaben, Stand Juli 2026. Bei konkreten Fragen zu deinem Betrieb gehören Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Steuerberater an den Tisch.

Eine ausführliche Berechnung mit Rechenbeispielen findest du im vertiefenden Guide: SFN-Zuschläge berechnen — Praxis-Guide mit Rechenbeispielen.


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