Wie hoch ist die Personalkostenquote in der Gastronomie?
Personalkostenquote in der Systemgastronomie / im Casual Dining (2025)
Die Personalkostenquote in der Systemgastronomie und im Casual Dining liegt bei rund 40 % vom Umsatz. Personal ist damit der größte einzelne Kostenblock der Branche, noch vor dem Wareneinsatz. Über alle Betriebstypen gemittelt sind die Personalkosten je Euro Umsatz von 32 Cent (2019) auf 40 Cent (2025) gestiegen.
Quelle: DEHOGA-Zahlenspiegel
Personalkosten je 1 Euro Umsatz, in Cent
| Jahr | Personalkosten je 1 € Umsatz | Personalkostenquote |
|---|---|---|
| 2019 | 32 Cent | 32 % |
| 2025 | 40 Cent | 40 % |
Quelle: DEHOGA Zahlenspiegel IV/2025, 2025 · Anbieter-/Schätzdaten
Im Befragungszeitraum Januar 2022 bis Juli 2025 sind die Personalkosten in befragten Betrieben kumuliert um rund 34 % gestiegen, stärker als Lebensmittel (+27 %) und Energie (+28 %).
Ein Treiber: Der gesetzliche Mindestlohn stieg von 9,19 € (2019) auf 13,90 € (2026), kumuliert rund +51 %.
Quelle: Mindestlohnkommission, 2026 · Anbieter-/Schätzdaten
Zusammen mit dem Wareneinsatz ergibt die Personalkostenquote die Prime Cost, den wichtigsten Steuerungswert für die Kostenstruktur eines Betriebs.
72 % der Betriebe geben an, notwendige Investitionen wegen der Kostenlast nicht mehr stemmen zu können (2025).
Quelle: DEHOGA, 2025
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Personalkostenquote, kurz beantwortet
Wie hoch ist die Personalkostenquote in der Gastronomie 2026?
In der Systemgastronomie und im Casual Dining liegt sie bei rund 40 % vom Umsatz. Branchenweit gemittelt sind die Personalkosten je Euro Umsatz von 32 Cent (2019) auf 40 Cent (2025) gestiegen. (DEHOGA-Zahlenspiegel)
Wie hat sich die Personalkostenquote seit 2019 entwickelt?
Sie ist von rund 32 % (2019) auf rund 40 % (2025) gestiegen, unter anderem getrieben durch den Mindestlohnanstieg von 9,19 auf 13,90 Euro. (DEHOGA Zahlenspiegel IV/2025)
Was zählt zu den Personalkosten in der PK-Quote?
Bruttolöhne, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.